Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Oliver Jäger

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern für alle Verträge und sonstigen vertraglichen Werke und Leistungen von Oliver Jäger und seinen Auftraggebern, sofern sie nicht mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung von Oliver Jäger geändert oder ausgeschlossen wurden.
1.2 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit den Auftraggebern von Oliver Jäger, auch wenn sie nicht noch einmal gesondert vereinbart werden.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber von Oliver Jäger finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen Oliver Jäger nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

2. Angebot
Der Auftraggeber hat bei Auftragsanfrage Oliver Jäger zur Erstellung eines Angebotes den Kunden, das Produkt oder Projekt, den Einsatzbereich und den Nutzungsumfang (zeitlich, örtlich, inhaltlich) für die Texte und Audioproduktionen sowie das Werk zu nennen. Änderungen sind Oliver Jäger unverzüglich mitzuteilen.

3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1 Oliver Jäger arbeitet auf der Grundlage von Werkverträgen. An den von Oliver Jäger erstellten Texten, Musiken, Ton- und ggf. Bildtonaufnahmen (nachfolgend: Werke oder auch Produktion genannt) werden Nutzungsrechte nur für die vereinbarte Zeit, das vereinbarte Gebiet, den sonstigen Nutzungsumfang und den vereinbarten Zweck übertragen. Rechte, die durch Verwertungsgesellschaften für Oliver Jäger, Oliver Jäger und sonstige Kreative wahrgenommen werden (z. B. GVL, GEMA) sind nicht Gegenstand von Rechtsübertragungen.
3.2 Alle Entwürfe, Texte, Audio- und Musikproduktionen von Oliver Jäger unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
3.3 Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers (insbesondere Briefings u. ä.) haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht an den von Oliver Jäger erstellten Werken und Werkteilen; hiervon unberührt bleiben etwaige Urheber- bzw. Verwertungsrechte des Auftraggebers an den von ihm zur Produktion beigesteuerten Vorlagen, insbesondere Musiken und Textvorlagen.
3.4 Die vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags an den Auftraggeber über. Oliver Jäger ist berechtigt, dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung die Nutzung und Verwertung zu untersagen, wenn der Auftraggeber sich mit der geschuldeten Bezahlung in Verzug befindet.
3.5 Weder mit der Auftragserteilung noch der Bezahlung begründet sich eine Exklusivität oder ein Konkurrenzverbot zu Lasten von Oliver Jäger. Oliver Jäger ist berechtigt, auch mit direkten Konkurrenten oder sonstigen Mitbewerbern des Auftraggebers Verträge abzuschließen und an diese Leistungen zu erbringen. Ausnahmen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Individualvereinbarung, wobei auch email die Schriftform wahrt. Oliver Jäger ist berechtigt, nach Ablauf eines zeitlich etwa exklusiv begrenzten Verwertungsrechts die von Oliver Jäger erstellten Texte und Audioproduktionen anderweitig zu verwerten.
3.6 Oliver Jäger bleibt auch im Falle einer vereinbarten exklusiven Rechteübertragung berechtigt, alle Texte, Produktionen, Werke oder Teile davon zum Zweck der Eigenwerbung unentgeltlich zeitlich und räumlich uneingeschränkt in allen Medien zu nutzen. Oliver Jäger ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers, Endkunden und/oder des Produkts zu nennen.

4. Vergütung
4.1 Die Anfertigungen aller Werke und sämtliche sonstige Tätigkeiten sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
4.2 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes und nach Rechnungstellung durch Oliver Jäger innerhalb weiterer 14 Tage fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen müssen so erfolgen, dass der Rechnungsbetrag spätestens am Fälligkeitstag zur Verfügung steht.
4.3 Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum oder ist eine finanzielle Vorleistung durch Oliver Jäger erforderlich, sind angemessene Abschlagszahlungen im voraus zu leisten.
4.4 Kann ein Auftraggeber einen zwischen den Parteien vereinbarten Produktionstermin nicht halten, ohne ihn rechtzeitig abzusagen, dann hat der Auftraggeber Oliver Jäger sämtliche daraus entstehenden Schäden, Aufwendungen und entgangene anderweitige Einnahmen zu erstatten. Als rechtzeitig abgesagt gilt ein für einen Werktag vereinbarter Produktionstermin, wenn er mindestens 48 Stunden vor Terminbeginn abgesagt wurde.

5. Haftung
5.1 Die Haftung von Oliver Jäger sowie seinen Erfüllungsgehilfen ist mit Ausnahme von Schäden aus Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nachfolgend nicht anders bestimmt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Fälle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt; vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen Herstellung des von wesentlichen Mängeln freien Werkes sowie wesentlichen Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Werkes ermöglichen sollen.
5.2 Sofern Oliver Jäger notwendige Fremdleistungen bei Dritten in Aufttrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Oliver Jäger.
5.3 Oliver Jäger übernimmt keine rechtliche Prüfung der von dem Auftraggeber beigesteuerten Vorlagen, insbesondere Texte, Musiken, Tonaufnahmen, Slogans, Marken u. ä. Dem Auftraggeber obliegt es, diese Vorlagen vor Weitergabe an Oliver Jäger auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit selbst zu überprüfen. Oliver Jäger haftet nicht für vom Auftraggeber vorgegebene Texte, Slogans u. ä. und/oder Audioproduktionen und/oder sonstige Elemente des anzufertigenden Werkes. Insoweit wird Oliver Jäger ausschließlich auf Weisung und im Interesse des Auftraggebers tätig, ohne dass Oliver Jäger eine Einflussnahme auf den Inhalt der Texte und Produktionen hat. Oliver Jäger übernimmt daher keine Haftung für wettbewerbs-, urheber-, marken- und sonstige rechtliche Folgen, die aus vom Auftraggeber vorgegebenem Inhalt und Form herrühren, und zwar weder im Verhältnis zum Auftraggeber noch im Verhältnis zu Dritten; insoweit stellt Auftraggeber Oliver Jäger bereits mit Zustandekommen des Vertrages von allen etwaigen Ansprüchen Dritter sowie zur Rechtsverteidigung erforderlicher angemessener Rechtsberatungs- und Gerichtskosten frei und klaglos.
5.4 Mit der Abnahme der Werke/Produktionen gelten diese durch den Auftraggeber freigegeben und genehmigt.
5.5 Die gelieferten Werke/Produktionen gelten innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung durch Oliver Jäger als vom Auftraggeber abgenommen, sofern er nicht Beanstandungen offensichtlicher Mängel unverzüglich und innerhalb vorgenannter Frist nach Ablieferung des Werkes schriftlich (email ausreichend) bei Oliver Jäger geltend macht.

6. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
6.1 Im Rahmen des Auftrags und der von dem Auftraggeber zur Erstellung des Werkes gelieferten Elemente bzw. Vorgaben besteht Gestaltungsfreiheit; Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber nach der Anlieferung bzw. Freigabe von Texten und Audioproduktionen Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Oliver Jäger behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, und entstehen dadurch für Oliver Jäger Mehrkosten, so kann Oliver Jäger eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
6.3 Der Auftraggeber versichert und garantiert, dass er zur Verwendung aller Oliver Jäger übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte bzw. Leistungsschutzrechte geklärt und inne hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Oliver Jäger hiermit von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

7. Schlussbestimmungen
7.1 Erfüllungsort ist Büdingen. Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz von Oliver Jäger örtlich und sachlich zuständige Gericht. Oliver Jäger ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch am Gerichtsstand seines Sitzes zu verklagen.
7.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.